Kauf- und Ausstellungsbedingungen
1. Kauf- und Produktionsbedingungen für limitierte Fine-Art-Prints
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verkäufe, Bestellungen und individuellen Anfertigungen von Fine-Art-Prints durch Thorsten Rother und dem beauftragten Fotolabor, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
2. Werkcharakter
Alle angebotenen Arbeiten sind limitierte, signierte und zertifizierte Kunstwerke. Mit dem Erwerb eines Prints erwirbt der Käufer das Eigentum am physischen Werk, nicht jedoch Nutzungs- oder Reproduktionsrechte. Das Urheberrecht verbleibt in jedem Fall beim Künstler.
3. Auflage und Ausführung
Die Auflagenhöhe ist verbindlich festgelegt (z. B. Edition 3 + 1 AP). Jedes Werk wird nummeriert, signiert und mit einem Echtheitszertifikat geliefert. Materialien, Formate und Rahmungen werden nach hohen archivfesten Standards gefertigt (z. B. Hahnemühle- oder Canson-Papier, Museumsqualität).
4. Bestellung und Anzahlung
Nach schriftlicher Bestätigung der Bestellung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags fällig. Mit Zahlungseingang beginnt die Produktion. Die Restzahlung ist vor Auslieferung bzw. Abholung des Werks zu leisten. Ohne vollständige Bezahlung erfolgt keine Übergabe oder Versand.
5. Widerruf und Rückgabe
Da jedes Werk individuell produziert oder veredelt wird, besteht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB. Reklamationen aufgrund von Transportschäden oder offensichtlichen Produktionsmängeln werden selbstverständlich geprüft und gegebenenfalls umgehend behoben.
6. Lieferung und Versand
Der Versand erfolgt nach vollständiger Bezahlung, ist grundsätzlich versichert und weltweit in 50 Länder möglich. Verpackung, Versandkosten und eventuelle Zollabwicklungen werden individuell berechnet. Für Unternehmer (§ 14 BGB) geht das Risiko des Transports mit Übergabe an das Versandunternehmen auf den Käufer über. Für Verbraucher (§ 13 BGB) geht das Risiko erst mit Übergabe des Werks an den Käufer über.
7. Eigentumsvorbehalt
Das Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Künstlers.
8. Preise und Steuern
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abwicklung, Zoll- oder Einfuhrgebühren bei Auslandslieferungen trägt der Käufer.
9. Haftung
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Künstler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im Übrigen gilt die gesetzliche Haftungsbegrenzung. Höhere Gewalt, Lieferverzögerungen durch Dritte oder Materialengpässe berechtigen nicht zum Rücktritt.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Sitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, gilt der Wohnsitz des Fotografen bzw. Künstlers als vereinbarter Gerichtsstand.
2. Ausstellungs-, Leih- und Honorarbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Bereitstellung, Ausleihe und Präsentation von Werken von Thorsten Rother im Rahmen von Ausstellungen, Kunstprojekten, institutionellen Präsentationen oder vergleichbaren Veranstaltungen, unabhängig davon, ob die Zusammenarbeit direkt mit dem Künstler oder über eine vermittelnde Galerie erfolgt.
2. Grundsatz
Die Bereitstellung von Originalarbeiten, Fine-Art-Prints oder Editionen für Ausstellungszwecke erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung. Ziel ist eine qualitativ hochwertige Präsentation, die den musealen und konservatorischen Standards des Künstlers entspricht.
3. Honorar und Anzahlung
Für die Teilnahme an Ausstellungen, Leihgaben oder kuratierten Projekten wird grundsätzlich ein Ausstellungshonorar berechnet. Die Höhe richtet sich nach Umfang, Dauer und institutionellem Rahmen der jeweiligen Veranstaltung. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars bzw. der Leihgebühr fällig. Die Restzahlung erfolgt spätestens 10 Tage vor Eröffnung bzw. Auslieferung der Werke. Ohne vollständige Bezahlung erfolgt keine Bereitstellung oder Übergabe.
4. Versicherung und Haftung
Während Transport, Aufbau, Ausstellung und Rücktransport müssen die Werke vollumfänglich gegen Verlust, Beschädigung und Diebstahl versichert sein. Der Versicherungsschutz wird vom Veranstalter oder der ausstellenden Institution übernommen und ist vor Auslieferung schriftlich nachzuweisen. Für Schäden, die während des Leihzeitraums entstehen, haftet der Veranstalter.
5. Transport und Aufbau
Transport, Verpackung und ggf. Installation der Werke erfolgen in Absprache mit dem Künstler oder einem beauftragten Fachbetrieb. Die Kosten für Transport, Verpackung und Rücktransport trägt der Veranstalter, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Künstler behält sich das Recht vor, bei besonders sensiblen Arbeiten die Anwesenheit oder Beaufsichtigung durch eine von ihm bestimmte Person zu verlangen.
6. Präsentation und Kommunikation
Die Werke dürfen nur gemäß der vertraglich vereinbarten Präsentationsform gezeigt werden. Jegliche Reproduktion, Abbildung oder Veröffentlichung (Print, Online, Social Media etc.) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Künstlers. Bei allen Kommunikationsmaßnahmen ist die Nennung des Namens Thorsten Rother als Urheber der Arbeiten verpflichtend.
7. Rückgabe
Nach Ende der Ausstellung sind die Werke in einwandfreiem, unverändertem Zustand und in der Originalverpackung an den Künstler zurückzugeben. Etwaige Schäden oder Veränderungen sind unverzüglich zu dokumentieren und dem Künstler schriftlich mitzuteilen.
8. Verkaufsoptionen während Ausstellungen
Verkäufe von Werken, die im Rahmen einer Ausstellung gezeigt werden, erfolgen ausschließlich über den Künstler oder eine von ihm beauftragte Galerie. Provisionen oder Beteiligungen an Verkaufserlösen werden vorab schriftlich vereinbart. Ist keine entsprechende Vereinbarung getroffen worden, können rückwirkend keine Provisions- oder Beteiligungsansprüche geltend gemacht werden.
9. Rücktritt
Sollte eine Ausstellung durch den Veranstalter abgesagt werden, bleiben bereits angefallene Kosten (Produktion, Transport, Versicherung etc.) sowie die geleistete Anzahlung geschuldet. Der Künstler behält sich vor, bei höherer Gewalt oder Sicherheitsmängeln von der Teilnahme zurückzutreten.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Sitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, gilt der Wohnsitz des Fotografen bzw. Künstlers als vereinbarter Gerichtsstand.